Ein Unfall ist schnell passiert und lässt sich auch durch eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise nicht immer verhindern.

 

Verhalten nach einem Verkehrsunfall:

 

An der Unfallstelle:

 

Absichern!

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen. Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 m) Wichtig: Fließenden Straßenverkehr beachten!.

 

Eigene Sicherheit beachten!

Unfallzeugen bitten zu warten.

Wenn Sie selbst noch dazu in der Lage sind, Erste Hilfe leisten! Persönlich oder zu mindestens Rettungswagen/Notarzt und/oder Polizei (Tel. 112 Mobiltelefon) rufen.

 

Wann soll die Polizei gerufen werden?

Wurden Personen verletzt oder ist ein erheblicher Sachschaden entstanden, sollte immer die Polizei verständigt werden. Manchmal ist es auch schwierig zu beurteilen, wann eine Delle eine Delle bleibt und wann sie sich als größerer Schaden entpuppt. Im Zweifel sollte auch hier die Polizei dazu geholt werden.

Vor allem, wenn man das Gefühl hat, dass irgendetwas nicht stimmt, Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten oder sind und/oder der Unfallgegner versucht, einem die Schuld zuzuschieben. Bei fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z. B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist, sollte auch die Polizei gerufen werden (Tel. 112 Mobiltelefon)

 

Verhalten gegenüber der Polizei!

Bei Zweifel über den Unfallhergang nur Angaben zu Person und Fahrzeug machen.

An der Unfallstelle kein polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren.

 

Achtung! Auch wenn die Polizei am Unfallort einen vermutlich Schuldigen benennt, so ist dadurch überhaupt nicht abschließend entschieden, wer wirklich schuld am Unfallgeschehen ist. Keiner der Unfallbeteiligte kann daraus, was die Polizei zum Unfallgeschehen laut denkt, irgendwelche Rechte herleiten.

Eigene Beweise sichern!

Was Sie bei einem Unfall mindestens notieren sollten:

  • Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners,
  • Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Die Unfallbeteiligten sollten sich die Ausweispapiere zeigen lassen und die Versicherungsgesellschaft und die Nummer des Versicherungsscheines notieren,
  • Ort und Uhrzeit des Unfalles,
  • Namen, Adressen und ggf. Telefonnummern von Zeugen,
  • Vorgangsnummer der Polizei und die Polizeidienststelle die den Unfall aufgenommen hat,

Sicher ist sicher: Fotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden machen.

Die gesamte Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten fotografieren (Über-sichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit evtl. Bremsspuren, Fahrzeugbeschädigungen). Vermessbare Punkte wie z.B. Lichtmasten mitfotografieren und eine Unfallskizze anfertigen.

Da heute die meisten Verkehrsteilnehmer über ein Smartphone verfügen, dürfte es keine Schwierigkeiten geben, Fotos von der Unfallstelle anzufertigen.

 

Bei Bagatellschäden Unfallstelle bald möglichst räumen.

 

Unfallbericht erstellen!

 

Wenn möglich mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht ausfüllen. Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, jedoch an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis abgeben, Sie sollten an der Unfallstelle auch keine Angaben zum Unfallhergang machen.

Bevor Sie Angaben zum Unfallablauf machen, sprechen Sie zuerst mit der Kanzlei.

EURO Unfallbericht
euro-unfallbericht.pdf
PDF-Dokument [119.9 KB]

Reparatur:

Nach dem Unfall sollten Sie Ihr Fahrzeug in die Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens brngen. Lassen Sie sich von der Werkstatt, soweit der zu erwartenden Schaden 750,00 Euro nicht übersteigt, einen Kostenvoranschlag erstellen. Sollte der Schaden voraussichtlich darüber liegen oder in Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt ein Sachverständigengutachten beauftragen. Erteilen Sie Ihrer Werkstatt erst dann einen Reparaturauftrag, bis die Haftungs- und Beweislage von der Kanzlei beurteilt wurde. Ihr beschädigtes Kraftfahrzeug ist ein wichtiges Beweismittel.

 

Soweit Sie bei dem Verkehrsunfall Verletzungen erlitten haben, sollten Sie diese in jedem Falle unmittelbar nach dem Unfall durch einen Arzt dokumentieren und eine bestehende Arbeitsunfähigkeit (auch wenn Sie erwerbslos oder selbständig sind oder eine freiberufliche Tätigkeit ausführen) attestieren lassen.

ANWALTSKANZLEI  PETER

Rechtsanwalt Henrich Peter

Königsberger Straße 38

55268 Nieder-Olm

Telefon: 06136 40 699 30 06136 40 699 30

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