Verkehrsrecht:

Nach einem Verkehrsunfall stehen Ihnen in der Regel immer Ärger und damit verbunden, meist auch rechtliche Auseinandersetzungen ins Haus. Die Frage der Schuld, der Haftung und versicherungsrechtliche Fragen müssen geklärt werden. Die Konsequenzen sind von Bußgeldbescheiden bis hin zur Klage vor Gericht breit gefächert, auch eine strafrechtliche Verfolgung kann nicht immer ausgeschlossen werden. In dieser für Sie oft unübersichtlichen Situation sollten Sie unbedingt Ihre Rechte durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Verkehrsrecht ist.

Welche Ansprüche hat man nach einem Unfall? Wer bezahlt den Mietwagen und wie hoch ist der Nutzungsersatz? Warum kürzt die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten? Kann ich den Wagen in jeder Werkstatt reparieren lassen und wieviel zahlt die Versicherung wenn ich den Schaden selbst behebe? Steht mir Schmerzensgeld zu, und wenn ja wieviel?

Sie sollten Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht regulieren lassen und somit Ihre sämtlichen Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer durchgesetzt bekommen.

Die durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ausgelösten Kosten sind dabei Teil Ihres Schadens, der bei alleiniger Unfallverursachung durch den Unfallgegner von diesem selbst oder dessen Haftpflichtversicherung getragen werden muss.

Die Praxis zeigt es immer wieder, dass das frühzeitige Einschalten eines Rechtsanwalts, direkt nach einem Verkehrsunfall in der Regel immer dringend geboten ist!

Gerne zeige ich Ihnen zunächst im Rahmen der Erstberatung die umfangreichen Möglichkeiten auf, mit denen Sie zu Ihrem Recht gelangen.

 

Ihr Verkehrsunfallschaden wird durch mich professionell, schnell und umfassend bearbeitet!

Wenn Sie eine optimale Unfallabwicklung wünschen, rufen Sie mich an!

 

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oder kontaktieren mich per E-Mail:

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Sollten Sie Mitglied eines Automobil- oder Vehrkehrsclubs (ADAC, AVD usw.) sein, fragen Sie bitte nach den Sonderkonditionen. 

Die Kanzlei wird nicht Müde für Sie das Beste was möglich ist herauszuholen und sorgt somit für eine schnellstmögliche Regulierung

Mit einem Höchstmaß an Kompetenz, langjähriger Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen, hervorragender Erreichbarkeit und für Sie transparenten Kosten, bin ich Ihr starker Partner bei der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen und der Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen.

 

Bußgeld

Der Straßenverkehr wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, wie das Straßenverkehrsgesetz und die allgemein bekannte Straßenverkehrsordnung. Bei Verstößen ist mit Geldbußen oder gar Haftstrafen zu rechnen. Das Verkehrsrecht ist auch eng verflochten mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetz. Die dort festgelegten zivilrechtlichen Regelungen zu Haftung und Versicherung oder die strafrechtlichen Aspekte finden im Verkehrsrecht ihre Anwendung.

Sind Sie geblitzt worden, haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Egal was Ihnen vorgeworfen wird, Sie sollten die Sache von einem Experten prüfen lassen. Eine große Anzahl der Bescheide sind falsch, ob Mess- oder Verfahrensfehler, ich finde ihn. Bei der Verteidigung in Verkehrsordnungs-widrigkeitenverfahren bestehen meist sehr gute Erfolgsaussichten.

 

Ich informiere Sie gerne und unverbindlich über die, in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten Ihres verkehrsrechtlichen Problems.

 

Bei Problemen mit dem Führerschein und Ihrer Fahrerlaubnis kann ein Rechtsanwalt Ihre Interessen am besten vertreten und dafür sorgen, dass Sie Ihr Recht bekommen.

Ob MPU (sog. Idiotentest), Sperrfristverkürzung, Nachschulung in der Probezeit oder Punkteabbau – bei mir bekommen Sie umgehend verlässliche Informationen und kompetente Hilfe.

Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeiten und etwaigen Kosten anwaltlicher Vertretung.

Sie möchten die Eintragung von Punkten in das Fahrerlaubnisregister abwenden oder sich gegen strafrechtliche Vorwürfe verteidigen lassen?

Kontaktieren Sie mich für ein Beratungsgespräch!

 

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Autokauf

 

Hat das gekaufte Auto einen Mangel? Können Sie Nachbesserung verlangen, den Kaufpreis mindern oder den Rücktritt vom Autokaufvertrag erklären? Hat der Verkäufer wirksam die Gewährleistung ausgeschlossen? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Was ist Abnutzung und was ein Mangel? Beim Autokauf entstehen regelmäßig viele Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.

 

Gibt es Probleme bei der Rückgabe des geleasten Fahrzeugs? Sollen Sie nach Leasingende nochmal Geld für die Beseitigung von angeblichen Mängeln zahlen?

 

Kontaktieren Sie mich für ein Beratungsgespräch!

 

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Unfall Fragebogen
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Rechtsanwalt Henrich Peter

Königsberger Straße 38

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